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ECHO JAZZ 2018: bis zum 1. Dezember einreichen

Heute startet der Einreichungszeitraum für den ECHO JAZZ 2018. Bis zum 1. Dezember können Musikfirmen Produktionen ihrer Künstler über das Online-Einreichungssystem für den ECHO JAZZ 2018 vorschlagen: http://www.echojazz.de/jazz-einreichung. Wichtiges Einreichungskriterium ist unter anderem, dass die Aufnahmen in der Zeit vom 4. November 2016 bis zum 2. November 2017 erstmals veröffentlicht worden sind. Eine Fachjury wählt aus allen Einreichungen je Kategorie drei Nominierte, aus denen dann wiederum die Preisträger gekürt werden. Veranstalter des ECHO JAZZ ist der Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Termin und Location für den ECHO JAZZ 2018 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.


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