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DMV fordert zeitnahe Umsetzung der in der EU-Urheberrechtsrichtlinie geregelten Verlegerbeteiligung

Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV) reicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Stellungnahme beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein.



Berlin, 26. September 2019 – Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) fordert eine schnelle Umsetzung der bereits im April dieses Jahres verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der DMV am 6. September in Berlin seine Stellungnahme beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingereicht. Darin betont der Verband insbesondere die Bedeutung der zeitnahen Umsetzung von Artikel 16. Dieser regelt die Beteiligung der Verlage an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen, die von den Verwertungsgesellschaften ausgeschüttet werden.

„Es ist höchste Zeit, dass die mit der beschlossenen EU-Richtlinie vorgenommene Klarstellung der Verlegerbeteiligung in nationales Recht umgesetzt wird. Dies ist übrigens bereits ausdrücklich von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vorgesehen“, erklärt Dr. Götz von Einem, Vorsitzender des Rechtsausschusses im DMV-Vorstand und ergänzt: „Wir regen an, die Umsetzung von Artikel 16 in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren vorzuziehen. In unserer Stellungnahme haben wir der Regierung signalisiert, dass wir gern bereit sind, an einem Formulierungsvorschlag mitzuwirken.“

Generell begrüßt der DMV die verabschiedete EU-Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt. Sie stärkt die Kultur- und Kreativwirtschaft und legt die gesetzliche Grundlage für faire Wettbewerbsverhältnisse sowie ein zeitgemäßes Urheberrecht. Wenn auch aus Sicht der Urheber und ihrer Partner nicht alle Ziele erreicht worden sind, können mit diesem Gesetzeswerk dennoch die Rahmenbedingungen sowohl für die Urheber als auch für die gesamte Kulturwirtschaft in Europa verbessert werden.

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