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Deutscher Musikautorenpreis wird am 14. März 2019 in Berlin verliehen

Der Termin für den 11. Deutschen Musikautorenpreis steht fest: Am 14. März 2019 ehrt die GEMA in zehn Preiskategorien Musikautoren für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen und würdigt damit den kulturellen Beitrag der Musikschaffenden zu einer vielfältigen und kreativen Musiklandschaft in Deutschland. Dann stehen wieder die Schöpfer der Melodien und Songtexte auf der Bühne, die uns oft ein Leben lang begleiten und die deutsche Musikkultur prägen. Bestimmt werden die Nominierten und Preisträger von einer siebenköpfigen Fachjury aus erfahrenen Komponisten und Textdichtern. Die Juroren werden jährlich von der Akademie Deutscher Musikautoren ernannt und vertreten jeweils als fachlicher Experte eine der ebenfalls jährlich wechselnden Preiskategorien. Das macht den Deutschen Musikautorenpreis auch so besonders: Autoren werden von Autoren geehrt.

Nominierungsvorschläge können von Mitgliedern der GEMA noch bis zum 31. Juli 2018 für die folgenden Kategorien eingereicht werden: Komposition Audiovisuelle Medien, Komposition Chormusik, Komposition Ensemble mit Elektronik, Komposition Hip-Hop, Komposition Jazz/Crossover, Text Kinderlied, Text Pop/Rock, Nachwuchs E+U, Lebenswerk Sparte E

Alle Einreichungsmodalitäten für Nominierungsvorschläge sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautorenpreis finden Sie unter www.musikautorenpreis.de und www.adma.de.

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