Logo Musikhandel-Online

Hier finden Sie den Fachhändler in Ihrer Nähe:
www.noten-vor-ort.de

Fotokopieren an Schulen: Neuer Gesamtvertrag unterzeichnet

Lehrkräfte können auch weiterhin urheberrechtlich geschützte Werke und Inhalte analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern im Unterricht zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Gesamtvertrag sichern die Bundesländer unter Federführung des Bayerischen Kultusministeriums, die Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition, die Bildungs- und Presseverlage deutschlandweit eine sichere und nutzerfreundliche Rechtsgrundlage für die Schulen und gleichzeitig eine angemessene Vergütung der Rechtsinhaber.


Geregelt ist in dem Gesamtvertrag insbesondere, dass kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs vervielfältigt werden dürfen. In Bezug auf Werke der Musik (Noten und Liedtexte) dürfen Vervielfältigungen wie folgt hergestellt werden:

- Werke geringen Umfangs - mit max. 6 Seiten – dürfen vollständig vervielfältigt werden.
- Bei Werken größeren Umfangs dürfen bis zu 15 %, max. aber 20 Seiten, vervielfältigt werden.

Der Gesamtvertrag umfasst Vervielfältigungsstücke, die für den Unterricht an allgemein bildenden Schulen hergestellt werden. Öffentliche oder private Musikschulen können sich nicht auf den Vertrag berufen, haben aber die Möglichkeit, gesonderte Lizenzverträge abzuschließen.

Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.

E-Paper
Lesen Sie die aktuelle Ausgabe auf Ihrem PC, Smartphone oder Tablet. Bedienungstipps hier.
Abonnieren Sie

Aktuelle Ausgabe Musikhandel

Probeexemplar bestellen